Verbotsirrtum

Verbotsirrtum
Ver|bots|irr|tum 〈m. 2uIrrtum darüber, ob ein Handeln od. Unterlassen verboten ist od. nicht

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Ver|bots|irr|tum, der (Rechtsspr.):
in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters.

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Verbots|irrtum,
 
Strafrecht: Irrtum.

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Ver|bots|irr|tum, der (Rechtsspr.): in der Verkennung des Verbotenseins einer eigenen Handlung bestehender Irrtum eines Täters.

Universal-Lexikon. 2012.

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